Pflegewohngemeinschaften
Eine Pflege-Wohngemeinschaft ist eine kleinere Wohngruppe in der Menschen zusammenleben, welche in unterschiedlichem Ausmaß Pflege benötigen. Die Wohngruppe bietet eine Alternative zu einem Pflegeheim, wenn Pflege benötigt wird und diese nicht im eigenen Zuhause möglich ist oder man gerne mit anderen Pflegebedürftigen zusammen-wohnen möchte.
Pflege-Wohngemeinschaften werden 24 Stunden durch einen Betreuungs- und/oder Pflegedienst versorgt. Die Bewohner können sich außerdem untereinander bei Alltagsaktivitäten unterstützen und haben somit eine größtmögliche Teilhabe am sozialen Geschehen innerhalb und außerhalb der Wohngruppe.
Durch die Einbindung der Bewohner, je nach Pflegebedürftigkeit, in alltägliche Tätigkeiten wird die Erhaltung der Selbstständigkeit gefördert.
Der Alltag ist in einer Pflege-WG individueller gestaltbar und die Bewohner sind nicht an den Tagesablauf größerer Unterbringungsmöglichkeiten (bspw. Pflegeheime) gebunden
Angehörige und Betreuer werden zusätzlich aktiv in den Alltag mit einbezogen wie beispielsweise gemeinsames Einkaufen und Kochen, Gestaltung der Freizeit und gemeinsame Festivitäten.
Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, welches individuell unter Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit eingerichtet werden kann. Gemeinschaftlich werden die Bäder, Küche, Wohnraum und ggf. Hauswirtschaftsräume genutzt.
Sankt Augustin
- 4 Zimmer
- 2 Badezimmer
- 1 Gäste-WC
- 1 Wohn- und Essbereich
- 1 Hauswirtschaftsraum
- Große Terrasse (barrierefrei)
- Parkplätze hinterm Haus
Troisdorf
- 3 Zimmer mit Balkonzugang
- 2 Badezimmer
- 1 Wohn- und Essbereich
- Balkon (barrierefrei)
- Parkplätze vor der Tür
Wesseling
- 6 Zimmer
- 2 Badezimmer mit Dusche
- 2 Gäste-WCs
- 1 Küche
- 1 Hauswirtschaftsraum
- 1 großer Wohn- und Essbereich
- Große Terrasse (barrierefrei)
- Parkplätze vor dem Haus
Es gibt zwei Formen von Pflege-Wohngemeinschaften:
Selbstverantwortete Pflegewohngemeinschaft
Die selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft wird von den Klienten selbst (ggf. durch rechtliche Betreuer oder Angehörige) verwaltet. Dies kann im Rahmen einer gegründeten Interessensgemeinschaft sein. Das heißt die Klienten mieten selbst den Wohnraum, organisieren und verwalten ihr Zusammenwohnen eigenständig auch hinsichtlich der Hauswirtschaft.
Jeder Bewohner kann sich selbst einen Pflegedienst aussuchen der ihn betreut. Ist dies für alle Bewohner der gleiche Pflegedienst, kann der Pflegedienst im Rahmen einer Serviceleistung die Bewohner in der Organisation und Verwaltung unterstützen. Der Pflegedienst ist und bleibt nichtsdestotrotz Gast in der WG.
Anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft
Die Pflege-Wohngemeinschaft wird von einem Pflegedienst oder anderen Trägern geführt, organisiert und verwaltet und ist meistens auch Vermieter des Wohnraumes. Die Klienten werden alle von dem verwaltenden Pflegedienst pflegerisch versorgt.
Finanzierung der Intensivpflege-Wohngemeinschaften
Die Finanzierung der ambulanten Intensivpflege erfolgt durch die Krankenkassen. Die Kosten für die Pflege wird von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegesachleistung unterstützt. Je nach Pflegebedarf und Wunsch überschreiten die Pflegekosten gegebenenfalls die Höhe der Pflegesachleistung und es entsteht eine Differenz. Die Differenz wird als Eigenanteil gemeinsam mit den Mietkosten und Serviceleistungen von den Angehörigen getragen. Zuzüglich zu diesem Eigenanteil kommt je nach Wunsch eine Servicepauschale, die man sich individuell zusammenstellen kann.
Sie treten in eine Wohngruppen-Interessengemeinschaft ein und werden somit gemeinsam mit allen anderen Angehörigen ein Mitglied dieser Wohngruppe. Stellvertretend für diese wählen sie einen Sprecher, welcher die Organisation des Zusammenlebens der Pflege-WGs gemeinsam mit unserer Unterstützung gewährleistet. Für wichtige Entscheidungen für die WG treffen wir uns regelmäßig mindestens zwei mal im Jahr zu einem persönlichen Gespräch mit allen Mitgliedern.
Wir als Pflegedienst sind jeden Tag vor Ort, um die Bewohner zu pflegen und zu behandeln. Sie führen alle zusammen diese Wohngruppe selbstbestimmt. Der Pflegedienst kommt zum pflegen und behandeln, unterstützen sie jedoch auch bei Bedarf bei anderen Dingen wie z.B. der Reinigung der Wohngemeinschaft, Einkäufen oder der Organisation von Reparaturen.