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Übersicht zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung Titelbild

Pflegeberatung ist durch zahlreiche, unterschiedliche Informationen verwirrend. Wir helfen Ihnen daher gern dabei sich mit diesem Thema vertraut zu machen. Dafür bieten wir Ihnen in diesem Artikel eine allgemeine Übersicht zur Pflegeberatung. Hier erfahren Sie unter welchen Konditionen sie erfolgt, welchem Zweck sie dient und wie oft sie stattfindet. 

Definition von Pflegegraden

Ein Gutachter von der Krankenkasse ermittelt den sogenannten Pflegegrad, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Seit der Pflegereform im Jahr 2017 wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Durch diese verschiedenen Abstufungen wird ermittelt, welche Leistungen erhalten werden können.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Diese Pflegegrade weisen unter anderem darauf hin, wer eine Pflegeberatung erhält und wie oft diese stattfinden soll. 

Was ist der Nutzen einer Pflegeberatung?

Wenn eine Pflegebedürftigkeit, die dem Grad 2-5 entspricht, festgestellt wird, wird eine Pflegeberatung benötigt. Diese dient dem Nachweis für die Kranken- und Pflegeversicherung, um sicherzustellen, dass Ihre Betreuung und Versorgung sichergestellt ist. Außerdem hilft sie Ihnen dabei bestehende Fragen zur Pflege zu beantworten. Das Ziel einer Pflegeberatung ist die Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung zum Wohl Ihres Angehörigen.

Wer erhält eine Pflegeberatung?

Zunächst einmal kann jede Person, bei der eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, eine kostenfreie Pflegeberatung erhalten. Hier wird nach den verschiedenen Graden unterschieden: 

Personen mit Pflegegrad 1 oder Personen die Pflegesachleistungen beziehen, können eine halbjährliche Pflegeberatung kostenfrei erhalten. Diese Beratung unterliegt keiner gesetzlichen Pflicht. Personen, welche Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und Pflegegeld erhalten, sind hingegen sogar verpflichtet regelmäßige Pflegeberatungen durchführen zu lassen. 

Wie oft findet die Pflegeberatung statt?

Die Häufigkeit der Pflegeberatung ist vom Pflegegrad abhängig:

Pflegegrad 1: Beratung erfolgt auf Anfrage, es besteht jedoch keine Pflicht

Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung muss halbjährlich erfolgen

Pflegegrad 4 und 5: Die Beratung muss einmal im Quartal erfolgen

Diese Gesamtübersicht ist für alle Krankenkassen allgemein gültig. Somit hilft sie Ihnen zur einer ersten Orientierung. Schauen Sie gerne in den nächsten Artikel, um mehr zu erfahren! Dort behandeln wir genauer, was Pflegeberatung bedeutet und wie sie mit der Finanzierung im Zusammenhang steht. 

Herzliche Grüße
Ihr Intensiver im Leben-Team

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