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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI: Vorgang und Finanzierung

Pflegeberatung Finanzierung Titelbild

Wir haben im letzten Artikel eine allgemeine Übersicht zur Pflegeberatung erstellt. Nun zeigen wir Ihnen im Detail, wie eine Pflegeberatung aussieht und inwiefern sie mit der Finanzierung zusammenhängt. Dann wissen Sie genauer über dieses Thema Bescheid, was Ihnen dabei hilft die Pflegeberatung umfassender zu verstehen.

Wie sieht eine Pflegeberatung genau aus?

Zur Erinnerung: Wenn bei Ihrem Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, wird eine Pflegeberatung benötigt. Diese dient dem Nachweis für die Kranken- und Pflegeversicherung, um sicherzustellen, dass Ihre Betreuung und Versorgung sichergestellt ist. Natürlich sieht diese Beratung im Detail bei jedem Pflegedienst ein bisschen anders aus. Die Abläufe sind jedoch ähnlich und dienen somit Ihrer Orientierung. 

Ablauf der Pflegeberatung

Im ersten Schritt schauen wir uns Ihre häusliche und pflegerische Situation gemeinsam an. Das ist wichtig, damit wir eine Beurteilung vornehmen können und von einer gemeinsamen Basis aus sehen, wie wir Ihnen helfen könnten. Danach können wir Sie im Detail beraten. 

Ausgehend von dieser Basis können wir  individuell auf Ihre Situation eingehen. Das bedeutet, dass wir Ihnen erklären, woher Sie verschiedene Hilfsmittel (z.B. Rollator, Badewannenlifter, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung, uvm. ) erhalten können. Ebenfalls gehen wir darauf ein wie und wo Sie diese Hilfsmittel beantragen können. Das beschränkt sich jedoch nicht nur darauf. Wir schauen was bei Ihnen gegebenenfalls baulich verändert werden kann, damit Sie im Alltag besser zurechtkommen. Außerdem besprechen wir, wo Sie als Pflegeperson Kurse besuchen können, um Ihre Belastung zu minimieren.

Auch im Hinsicht der finanziellen Beratung lassen wir Sie nicht allein. Zunächst betrachten wir allgemein, wie Sie möglichst schnell finanzielle Unterstützung erhalten. Dabei überprüfen wir zusätzlich welche Gelder Ihnen zustehen, um die Betreuung zu verbessern. Bei Notwendigkeit bedeutet es auch, dass wir Sie dahingehend beraten, wie Sie eine Pflegegraderhöhung beim MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) beantragen können. 

Pflegeberatung und Finanzierung

Die Frage der Finanzierung stellt sich jedoch für die meisten nicht erst bei der Pflegeberatung, sondern schon davor. Dabei sind wir Ihnen jedoch direkt behilflich! Wir erstellen zunächst einen Nachweis von der Pflegeberatung für die Pflegekasse. Hierzu bringen wir Ihnen ein entsprechendes Formular mit, welches wir gemeinsam ausfüllen. 

Dabei sollten Sie beachten, dass die Pflegeberatung direkt mit dem Pflegegeld in Verbindung steht. Wenn sie (ab Pflegegrad 2) nicht in Anspruch genommen wird, hat es Kürzungen bis hin zur Einstellung der Zahlungen vom Pflegegeld zur Folge. Die Pflegeberatung ist somit nicht nur nützlich, sondern auch unbedingt erforderlich

Übersicht zur Höhe des Pflegegelds (seit dem 01.01.2017 gelten folgende monatliche Beträge):

Pflegegrad 2 : 316,00 EURO

Pflegegrad 3 : 545,00 EURO

Pflegegrad 4 : 728,00 EURO

Pflegegrad 5 : 901,00 EURO

Das Pflegegeld wird Ihnen monatlich im Voraus von Ihrer Pflegekasse auf Ihr Konto überwiesen.

 

Wir hoffen, dass Sie durch die Artikel zur Pflegeberatung besser informiert wurden. Schauen Sie gerne in die nächsten Beiträge für mehr Informationen zum Thema Pflege! 

Herzliche Grüße
Ihr Intensiver im Leben-Team

Intensivpflegeplatz in Wohngemeinschaften finden – so einfach geht’s:

5s1. Bedarf übermitteln
5s2. Beratungsgespräch
5s3. Pflege übergeben