Unsere Leistungen

Inhalt

In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft leben intensivpflegebedürftige Bewohner (d.h. sie werden beatmet und/ oder haben ein Tracheostoma) in einer Wohnung zusammen. Jeder Bewohner verfügt über seinen eigenen individuellen Wohn- und Schlafbereich. Küche, Bad und weitere Räumlichkeiten werden gemeinschaftlich genutzt. Die Küche kann jederzeit auch von den Angehörigen genutzt werden.

Wir als ambulanter Intensivpflegedienst sind für die Versorgung der einzelnen Bewohner zuständig. Ziel ist es eine größtmögliche Teilhabe am Leben zu gewährleisten und eine umfassende Versorgung sicher zu stellen. Die Bewohner beauftragen uns als Pflegedienst für die ambulante Intensivpflege und die Koordination der Therapie oder Arzttermine. Aktuell betreuen wir in Sankt Augustin, Troisdorf und Wesseling Patienten in Intensivpflegewohngruppen.

Übersicht zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung ist durch zahlreiche, unterschiedliche Informationen verwirrend. Wir helfen Ihnen daher gern dabei sich mit diesem Thema vertraut zu machen. Dafür bieten wir Ihnen in diesem Artikel eine allgemeine Übersicht zur Pflegeberatung. Hier erfahren Sie unter welchen Konditionen sie erfolgt, welchem Zweck sie dient und wie oft sie stattfindet.

Hier erfahren Sie mehr über Pflegeberatung und Pflegegrade

Pflege in Wohngemeinschaften

Sankt Augustin - Troisdorf - Wesseling

Pflegewohngemein­schaften

Eine Pflege-Wohngemeinschaft ist eine kleinere Wohngruppe in der Menschen zusammenleben, welche in unterschiedlichem Ausmaß Pflege benötigen. Die Wohngruppe bietet eine Alternative zu einem Pflegeheim, wenn Pflege benötigt wird und diese nicht im eigenen Zuhause möglich ist oder man gerne mit anderen Pflegebedürftigen zusammen-wohnen möchte.

Pflege-Wohngemeinschaften werden 24 Stunden durch einen Betreuungs- und/oder Pflegedienst versorgt. Die Bewohner können sich außerdem untereinander bei Alltagsaktivitäten unterstützen und haben somit eine größtmögliche Teilhabe am sozialen Geschehen innerhalb und außerhalb der Wohngruppe.

Durch die Einbindung der Bewohner, je nach Pflegebedürftigkeit, in alltägliche Tätigkeiten wird die Erhaltung der Selbstständigkeit gefördert.

Der Alltag ist in einer Pflege-WG individueller gestaltbar und die Bewohner sind nicht an den Tagesablauf größerer Unterbringungsmöglichkeiten (bspw. Pflegeheime) gebunden

Angehörige und Betreuer werden zusätzlich aktiv in den Alltag mit einbezogen wie beispielsweise gemeinsames Einkaufen und Kochen, Gestaltung der Freizeit und gemeinsame Festivitäten.

Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, welches individuell unter Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit eingerichtet werden kann. Gemeinschaftlich werden die Bäder, Küche, Wohnraum und ggf. Hauswirtschaftsräume genutzt.

Sankt Augustin

- 4 Zimmer
- 2 Badezimmer
- 1 Gäste-WC
- 1 Wohn- und Essbereich
- 1 Hauswirtschaftsraum
- Große Terrasse (barrierefrei)
- Parkplätze hinterm Haus

Troisdorf

- 3 Zimmer mit Balkonzugang
- 2 Badezimmer
- 1 Wohn- und Essbereich
- Balkon (barrierefrei)
- Parkplätze vor der Tür

Wesseling

- 6 Zimmer
- 2 Badezimmer mit Dusche
- 2 Gäste-WCs
- 1 Küche
- 1 Hauswirtschaftsraum
- 1 großer Wohn- und Essbereich
- Große Terrasse (barrierefrei)
- Parkplätze vor dem Haus

 

Es gibt zwei Formen von Pflege-Wohngemeinschaften:

 

Selbstverantwortete Pflegewohngemein­schaft

Die selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft wird von den Klienten selbst (ggf. durch rechtliche Betreuer oder Angehörige) verwaltet. Dies kann im Rahmen einer gegründeten Interessensgemeinschaft sein. Das heißt die Klienten mieten selbst den Wohnraum, organisieren und verwalten ihr Zusammenwohnen eigenständig auch hinsichtlich der Hauswirtschaft.

Jeder Bewohner kann sich selbst einen Pflegedienst aussuchen der ihn betreut. Ist dies für alle Bewohner der gleiche Pflegedienst, kann der Pflegedienst im Rahmen einer Serviceleistung die Bewohner in der Organisation und Verwaltung unterstützen. Der Pflegedienst ist und bleibt nichtsdestotrotz Gast in der WG.

 

Anbieterverantwortete Pflegewohngemein­schaft

Die Pflege-Wohngemeinschaft wird von einem Pflegedienst oder anderen Trägern geführt, organisiert und verwaltet und ist meistens auch Vermieter des Wohnraumes. Die Klienten werden alle von dem verwaltenden Pflegedienst pflegerisch versorgt.

 

Finanzierung der Intensivpflege-Wohngemeinschaften

Die Finanzierung der ambulanten Intensivpflege erfolgt durch die Krankenkassen. Die Kosten für die Pflege wird von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegesachleistung unterstützt. Je nach Pflegebedarf und Wunsch überschreiten die Pflegekosten gegebenenfalls die Höhe der Pflegesachleistung und es entsteht eine Differenz. Die Differenz wird als Eigenanteil gemeinsam mit den Mietkosten und Serviceleistungen von den Angehörigen getragen.  Zuzüglich zu diesem Eigenanteil kommt je nach Wunsch eine Servicepauschale, die man sich individuell zusammenstellen kann.

Sie treten in eine Wohngruppen-Interessengemeinschaft ein und werden somit gemeinsam mit allen anderen Angehörigen ein Mitglied dieser Wohngruppe. Stellvertretend für diese wählen sie einen Sprecher, welcher die Organisation des Zusammenlebens der Pflege-WGs gemeinsam mit unserer Unterstützung gewährleistet. Für wichtige Entscheidungen für die WG treffen wir uns regelmäßig mindestens zwei mal im Jahr zu einem persönlichen Gespräch mit allen Mitgliedern.

Wir als Pflegedienst sind jeden Tag vor Ort, um die Bewohner zu pflegen und zu behandeln. Sie führen alle zusammen diese Wohngruppe selbstbestimmt. Der Pflegedienst kommt zum pflegen und behandeln, unterstützen sie jedoch auch bei Bedarf bei anderen Dingen wie z.B. der Reinigung der Wohngemeinschaft, Einkäufen oder der Organisation von Reparaturen.

 

Leistungen

Leistungen der Krankenkasse

  • Masken- und Langzeitbeatmung, Heimbeatmung
  • Tracheostomaversorgung
  • Überwachung und Beobachtung der Klienten
  • Überwachung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls und Sauerstoffsättigung)
  • PEG/PEJ-Sondenversorgung Durchführung und Überwachung der Ernährungstherapie und Flüssigkeitsbilanzierung
  • Injektionen, Insulintherapie bei Diabetikern
  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Inhalation
  • Katheterpflege und –wechsel (DK, SPK)
  • Stomaversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Verbandswechsel

Leistungen der Pflegekasse

  • Körperpflege
  • Baden und Duschen
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Zubereitung der Nahrung, Verabreichen von Sondenkost
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung
  • Betten/Lagern
  • Mobilisation

Service- und Betreuungsleistungen

  • Koordination von Arzt- und Therapieterminen
  • Organisation von therapeutischen Behandlungen in WGs
  • Einholen von Rezepten und Verordnungen
  • Absprache/Kontaktaufnahme mit Hausarzt, Fachärzten und Sanitätshäusern
  • Anforderung und Beschaffung von Rezepten und Medikamenten bei Ärzten
  • Weiterleitung an Apotheke
  • Vereinbarung von Terminen, z. B. Fußpflege etc.
  • Führen einer Taschengeldkasse
  • Erledigung kleiner Einkäufe und Besorgungen
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Gespräche, Vorlesen und sonstige Aktivitäten
  • Auf Wunsch Bereitstellung Telefon, sowie Miete eines TV-Gerätes
  • Verteilen der Post
  • Inanspruchnahme des Hausmeisterdienstes
  • Die ambulante Intensivpflege kann Sonderwünsche wie Ausflüge, Spaziergänge, Kino- und Theaterbesuche realisieren.

Kosten

So wird das WG-Zimmer finanziert:

Miete

Je nach Zimmergröße und Größe der jeweiligen WG, beträgt die Miete zwischen 450,- € und 700,- € warm. Darin enthalten sind die gesamte Nutzung der WG (inkl. Bäder, Flure, Gemeinschaftsräume, Keller, Garten- und Terrassenbereich), Internet, Festnetz, Strom, Gas und Wasser. Die Miete wird durch den Bewohner selbst getragen. Je nach Situation können jedoch auch Gelder hierzu beantragt werden.

Pflege

Wir als Intensivpflegedienst sind 24 h vor Ort und übernehmen die Pflege. Die Kosten hierfür werden von Krankenkasse nach SGB V und von der Pflegekasse nach SGV XI übernommen. Die Leistungen der Pflegekasse richten sich nach dem Pflegegrad des Bewohners. Demnach bleibt eine Differenz als Eigenanteil übrig, welcher durch den Bewohner getragen wird.

Hauswirtschaft und Einkauf

Jede WG wird bei der Reinigung durch ein Hauswirtschaftsfachkraft unterstützt, welche die Reinigung und kleinere Einkäufe durchführt. Die Kosten hierfür betragen 85,- €, welche durch den Wohngruppenzuschlag finanziert wird.

Servicepauschale

Diese kommt in Höhe von 89,- € für die Unterstützung der Interessengemeinschaft hinzu und wird ebenfalls durch den Wohngruppenzuschlag finanziert.

Tipp:
Der Wohngruppenzuschlag (derzeit 214,- €) kann von jedem Bewohner bei seiner zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Sie benötigen Hilfe hierbei? Hierzu beraten wir sie gerne kostenlos und individuell.

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Kontakt und kostenlose Erstberatung

02241 / 922 89 79
info@intensiver-im-leben.de
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